Wohnung
Als Wohnung bezeichnet man Räumlichkeiten innerhalb eines
Hauses, die in sich miteinander verbunden sind, mit den anderen
Wohnungen, die sich noch in einem Haus befinden jedoch keine
Zugänge haben. Verbunden sind die einzelnen Wohnungen in einem
Haus über ein Treppenhaus oder über eine Flur. Der Zugang zu
einer Wohnung, die Wohnungstür, ist in der Regel abschließbar.
Eine Wohnung stellt für einen oder mehrere Menschen einen
dauerhaften Lebensmittelpunkt dar. Eine Wohnung wird heute neben
Nahrung und Kleidung zu den menschlichen Grundbedürfnissen
gerechnet.
Rechtlich gesehen bildet eine Wohnung dabei als der persönlicher
Lebensbereich auch eine Rückzugsmöglichkeit vor staatlicher
Kontrolle. Nur bei begründetem Verdacht dürfen staatliche
Behörden Wohnungen durchsuchen, so zum Beispiel durch die
Vorlage eines Durchsuchungsbefehls oder aber auf sonstige
gerichtliche Verordnung, wie zum Beispiel durch einen
Gerichtsvollzieher für den Fall der Pfändung von Gegenständen.
Da sich die Gesellschaft in einem starken Wandel befindet,
bewohnen heute nicht mehr nur Familien eine Wohnung in der es
Wohnung - Kinderzimmer
gibt, vielmehr
gibt es im steigenden Maße Einzelpersonenhaushalte und auch
Wohngemeinschaften. Eine in sich abgeschlossene Wohnung kann
sich dabei in einem Einfamilien- oder Zweifamilienhaus befinden,
aber auch in Wohnblocks und Wohnhochhäusern. Eine Wohnung kann
sowohl gemietet als auch gekauft werden. Für den Fall des Kaufs
einer Wohnung spricht man von einer Eigentumswohnung.