Wohnung

Als Wohnung bezeichnet man Räumlichkeiten innerhalb eines Hauses, die in sich miteinander verbunden sind, mit den anderen Wohnungen, die sich noch in einem Haus befinden jedoch keine Zugänge haben. Verbunden sind die einzelnen Wohnungen in einem Haus über ein Treppenhaus oder über eine Flur. Der Zugang zu einer Wohnung, die Wohnungstür, ist in der Regel abschließbar. Eine Wohnung stellt für einen oder mehrere Menschen einen dauerhaften Lebensmittelpunkt dar. Eine Wohnung wird heute neben Nahrung und Kleidung zu den menschlichen Grundbedürfnissen gerechnet.

Rechtlich gesehen bildet eine Wohnung dabei als der persönlicher Lebensbereich auch eine Rückzugsmöglichkeit vor staatlicher Kontrolle. Nur bei begründetem Verdacht dürfen staatliche Behörden Wohnungen durchsuchen, so zum Beispiel durch die Vorlage eines Durchsuchungsbefehls oder aber auf sonstige gerichtliche Verordnung, wie zum Beispiel durch einen Gerichtsvollzieher für den Fall der Pfändung von Gegenständen. Da sich die Gesellschaft in einem starken Wandel befindet, bewohnen heute nicht mehr nur Familien eine Wohnung in der es Wohnung - Kinderzimmer gibt, vielmehr gibt es im steigenden Maße Einzelpersonenhaushalte und auch Wohngemeinschaften. Eine in sich abgeschlossene Wohnung kann sich dabei in einem Einfamilien- oder Zweifamilienhaus befinden, aber auch in Wohnblocks und Wohnhochhäusern. Eine Wohnung kann sowohl gemietet als auch gekauft werden. Für den Fall des Kaufs einer Wohnung spricht man von einer Eigentumswohnung.