Mietvertrag
Ein Mietvertrag ist die
rechtliche Grundlage für die Überlassung von Wohnfläche seitens
des Vermieters an einen Mieter. Die Grundlage für einen
Mietvertrag ist die Zahlung einer monatlichen Miete. Ein
Mietvertrag kann sowohl mit Privatpersonen wie auch mit
Unternehmen geschlossen werden. Nach dem BGB handelt es sich um
einen gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrag. Mit dem
Unterzeichnen von einem Mietvertrag gehen der Vermieter und auch
der Mieter eine Reihe von Rechten und Pflichten ein. Die
Hauptpflicht des Vermieters ist es die Wohnung oder das Haus in
einem zum Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Des
Weiteren übernimmt der Vermieter im Rahmen eines Mietvertrages
auch eine Instandhaltungspflicht. Einen Mietvertrag haben weite
Teile der deutschen Bevölkerung.
Ein Mietvertrag kann unter der Einhaltung der Kündigungsfrist 3
Monate zum Monatsende gekündigt werden. Nach fünf Jahren, bzw.
acht Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf 6, bzw. 9
Monate. Eine längere Kündigungsfrist zu vereinbaren ist
zulässig. Der Hauptbestandteil des Mietvertrages ist natürlich
die Angabe der Höhe der Miete und der Nebenkosten. Bei einem
Mietvertrag gibt es zwar keinen Formzwang. Mietverträge werden
jedoch in der Regel auf einem Mustermietvertrag geschlossen.
Vermieter, die bereits schon einmal mit einem Mieter im Bezug
auf die Mietzahlungen Ärger hatten, haben die Möglichkeit von
ihrem künftigen Mieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung
zu verlangen.