Mietvertrag

Ein Mietvertrag ist die rechtliche Grundlage für die Überlassung von Wohnfläche seitens des Vermieters an einen Mieter. Die Grundlage für einen Mietvertrag ist die Zahlung einer monatlichen Miete. Ein Mietvertrag kann sowohl mit Privatpersonen wie auch mit Unternehmen geschlossen werden. Nach dem BGB handelt es sich um einen gegenseitigen schuldrechtlichen Vertrag. Mit dem Unterzeichnen von einem Mietvertrag gehen der Vermieter und auch der Mieter eine Reihe von Rechten und Pflichten ein. Die Hauptpflicht des Vermieters ist es die Wohnung oder das Haus in einem zum Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen. Des Weiteren übernimmt der Vermieter im Rahmen eines Mietvertrages auch eine Instandhaltungspflicht. Einen Mietvertrag haben weite Teile der deutschen Bevölkerung.

Ein Mietvertrag kann unter der Einhaltung der Kündigungsfrist 3 Monate zum Monatsende gekündigt werden. Nach fünf Jahren, bzw. acht Jahren verlängert sich die Kündigungsfrist auf 6, bzw. 9 Monate. Eine längere Kündigungsfrist zu vereinbaren ist zulässig. Der Hauptbestandteil des Mietvertrages ist natürlich die Angabe der Höhe der Miete und der Nebenkosten. Bei einem Mietvertrag gibt es zwar keinen Formzwang. Mietverträge werden jedoch in der Regel auf einem Mustermietvertrag geschlossen. Vermieter, die bereits schon einmal mit einem Mieter im Bezug auf die Mietzahlungen Ärger hatten, haben die Möglichkeit von ihrem künftigen Mieter eine Mietschuldenfreiheitsbescheinigung zu verlangen.