Arbeitszimmer

Wer zuhause arbeiten möchte, der benötigt auch dort einen richtigen Arbeitsplatz. Am Küchen- oder Esszimmertisch arbeiten stört meist den häuslichen Frieden und führt wegen der Arbeitszimmerungesunden Sitzhaltung zu einem gesundheitlichen Problem entwickeln. Abhilfe schaffen kann hier die Einrichtung von einem häuslichen Arbeitszimmer. Als Arbeitszimmer wird eine Raum in einem Haus oder einer Wohnung bezeichnet, indem ein Bürostuhl, Schreibtisch, Computer und eventuell Aktenschränke indem z.B. der USB-Stick verstaut wird, aber auch ein Besuchertisch, sowie Besucherstühle, sowie entsprechende Gerätschaften wie Drucker, Anrufbeantworter, Faxgerät etc. stehen, die auch ein Arbeiten im Rahmen eines Telearbeitsplatzes möglich machen. Hauptsächlich dient ein Arbeitszimmer aber dazu, um Selbstständigen und Unternehmer auch ein Arbeiten nach Feierabend zu Hause auf dem Funktionssofa zu ermöglichen.

Für den Fall, dass das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der gewerblichen Tätigkeit ist, so kann ein Unternehmer sein Arbeitszimmer als Betriebsausgabe absetzen. Das Arbeitszimmer steht in diesem Fall im steuerlichen Sinn Betriebsvermögen dar. Dies bedeutet auch, dass mit diesem Raum zusammenhängende Kosten wie anteilige Abschreibungen und auch anteilige Betriebskosten, sowie Reparaturen und Renovierungen beim Finanzamt als Betriebsausgabe zum Ansatz kommen können. Für den Fall, dass sich das Arbeitszimmer in einer Wohnung oder einem Haus befindet, wofür Miete gezahlt wird, so können auch die anteilige Miete und die anteiligen Nebenkosten – umgelegt auf die Quadratmeterzahl des Arbeitszimmers - als Betriebsausgaben angesetzt werden. Außer Selbstständige und Unternehmer können auch Lehrer oder Dozenten, sowie Handelsvertreter mit einer überwiegenden Außentätigkeit ihre Aufwendungen für ihr Arbeitszimmer absetzen.