Arbeitszimmer
Wer zuhause arbeiten möchte,
der benötigt auch dort einen richtigen Arbeitsplatz. Am Küchen-
oder Esszimmertisch arbeiten stört meist den häuslichen Frieden
und führt wegen der
ungesunden
Sitzhaltung zu einem gesundheitlichen Problem entwickeln.
Abhilfe schaffen kann hier die Einrichtung von einem häuslichen
Arbeitszimmer. Als Arbeitszimmer wird eine Raum in einem Haus
oder einer Wohnung bezeichnet, indem ein Bürostuhl,
Schreibtisch, Computer und eventuell Aktenschränke indem z.B.
der USB-Stick verstaut wird, aber auch
ein Besuchertisch, sowie Besucherstühle, sowie entsprechende
Gerätschaften wie Drucker, Anrufbeantworter, Faxgerät etc.
stehen, die auch ein Arbeiten im Rahmen eines Telearbeitsplatzes
möglich machen. Hauptsächlich dient ein Arbeitszimmer aber dazu,
um Selbstständigen und Unternehmer auch ein Arbeiten nach
Feierabend zu Hause auf dem Funktionssofa zu ermöglichen.
Für den Fall, dass das Arbeitszimmer der Mittelpunkt der
gewerblichen Tätigkeit ist, so kann ein Unternehmer sein
Arbeitszimmer als Betriebsausgabe absetzen. Das Arbeitszimmer
steht in diesem Fall im steuerlichen Sinn Betriebsvermögen dar.
Dies bedeutet auch, dass mit diesem Raum zusammenhängende Kosten
wie anteilige Abschreibungen und auch anteilige Betriebskosten,
sowie Reparaturen und Renovierungen beim Finanzamt als
Betriebsausgabe zum Ansatz kommen können. Für den Fall, dass
sich das Arbeitszimmer in einer Wohnung oder einem Haus
befindet, wofür Miete gezahlt wird, so können auch die anteilige
Miete und die anteiligen Nebenkosten – umgelegt auf die
Quadratmeterzahl des Arbeitszimmers - als Betriebsausgaben
angesetzt werden. Außer Selbstständige und Unternehmer können
auch Lehrer oder Dozenten, sowie Handelsvertreter mit einer
überwiegenden Außentätigkeit ihre Aufwendungen für ihr
Arbeitszimmer absetzen.